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BaySpo - Bayreuther Zentrum für Sportwissenschaft

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Eignungsprüfung

Die Website zur Sporteignungsprüfung 2022 in Bayreuth finden Sie hier >>>


Aufgrund der intensiven Anforderung an die Gesundheit, die das Studium des Fachs Sport/Sportwissenschaft stellt, wird hohe Sensibilität gegenüber der eigenen sportlichen Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit als studienbegleitende Disposition vorausgesetzt.

Da neben der Sporttheorie in den Fachdisziplinen und der Theorie in den Sportarten die praktische Erarbeitung methodischer Lehr-/Lern-Konzepte inkl. der erforderlichen Hilfs- und Sicherungskompetenzen permanente Studieninhalte darstellen, sind sowohl überdurchschnittliche körperliche Belastungsfähigkeit als auch die Beherrschung der typischen Schulsportarten (Gerätturnen, Gymnastik/Tanz, Leichtathletik, Schwimmen, Basketball, Fußball, Handball, Volleyball und Skilauf alpin) unumgänglich für das erfolgreiche Studium innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens.

Wichtige Hinweise für Bewerbungen Sportökonomie B.Sc.

  • Das Erfordernis der bestandenen bayerischen Sporteignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Sportökonomie wird seit dem WS 13/14 ausgesetzt. Im Hinblick auf die teilweise intensiven Anforderungen an die sportmotorische Leistungsfähigkeit in einzelnen Sportarten empfehlen wir dennoch dringend eine Teilnahme an der bayerischen Sporteignungsprüfung. Weitere Informationen >>>

  • Bewerber:innen, die über eine gültige bayerische Sporteignungsprüfung verfügen, erhalten z.Zt. eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung von 0,5, sofern der Nachweis der bestandenen Prüfung bis voraussichtlich 31.07 bei der Studierendenkanzlei eingereicht wird. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über den Nachweis verfügen, aber bereits für die bayerische Sporteignungsprüfung angemeldet sind, geben Sie bei der Online-Bewerbung in jedem Fall an, dass Sie Kriterien zur Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung geltend machen wollen und reichen den Nachweis wie beschrieben bis 31.07 nach - im Falle eines Nichtbestehens der Prüfung ist die Bewerbung dennoch gültig und wird dann ohne Verbesserung am Verfahren beteiligt. Ein nach dem 31.07 eingereichter Nachweis über die bayerische Sporteignungsprüfung kann für eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung nicht akzeptiert werden.

  • Außerhalb Bayern erworbene Sporteignungsprüfungen gelten nicht automatisch und müssen von der Universität Regensburg (Ansprechpartnerin: Frau Mundigl) anerkannt werden.

  • Weitere Kriterien zur Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung finden Sie hier: https://www.studierendenkanzlei.uni-bayreuth.de//de/index.html

Verantwortlich für die Redaktion: Webmaster BaySpo

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